Netto-Rechnungen erstellen

Was ist eine Netto-Rechnung?

Eine Netto-Rechnung ist eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Sie wird verwendet für:
  • Kunden im EU-Ausland mit gültiger USt-IdNr.
  • Reverse-Charge-Verfahren, ideal in Kombi mit dem Kautionsbeleg
  • Steuerbefreite Kunden (z.B. Kleinunternehmer gemäß §19 UStG)
  • Exportlieferungen außerhalb der EU

So erstellen Sie eine Netto-Rechnung

Methode 1: Bei Rechnungserstellung

  1. Neuen Beleg erstellen oder bestehenden Beleg öffnen
  1. Wählen Sie den Kunden aus
  1. Klicken Sie auf das Dropdown-Menü beim USt-Satz (normalerweise „19%“)
  1. Wählen Sie „0% (Netto)“ oder den entsprechenden steuerfreien Satz
  1. Die Rechnung wird nun ohne Mehrwertsteuer berechnet

Methode 2: Kunde mit Steuerbefreiung

Wenn Sie einen Kunden mit hinterlegter Steuerbefreiung auswählen:

  1. Siehe Methode 1
  2. Belassen Sie die USt. auf 19% und drucken Sie den Beleg als „Netto-Beleg“
  3. Erzeugen Sie zum Beleg eine Kautionsrechnung über die Höhe der USt. über das Speichern-Menü

Was erscheint auf der Netto-Rechnung?

Positionspreise:

  • Alle Preise werden als Nettopreise angezeigt
  • Keine USt-Berechnung
Summenbereich:

  • Summe Netto = Summe Brutto
  • USt-Betrag: 0,00 €
Hinweistext (automatisch):
Auf der Rechnung erscheint je nach Grund der Steuerbefreiung ein entsprechender Hinweis, z.B.:

  • „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß §6a UStG“
  • „Reverse Charge – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
  • „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß §6 UStG“

Wichtige Hinweise für Netto-Rechnungen

Bei EU-Kunden:

✓ Prüfen Sie die USt-ID des Kunden (muss gültig sein)
✓ Hinterlegen Sie die USt-ID in den Kundenstammdaten
✓ Geben Sie die USt-ID des Kunden auf der Rechnung an

Bei Exporten:

✓ Dokumentieren Sie den Ausfuhrnachweis (z.B. CMR-Frachtbrief, Ausfuhrbescheinigung)
✓ Vermerken Sie das Lieferland
✓ Bewahren Sie alle Belege auf

Bei Kleinunternehmern:

✓ Verwenden Sie den Hinweis nach §19 UStG
✓ Text: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“

Umstellung auf Netto nachträglich

Wenn Sie einen bestehenden Beleg auf Netto umstellen möchten:
  1. Öffnen Sie den Beleg im Editor
  1. Ändern Sie den USt-Satz auf „0% (Netto)“
  1. Das System berechnet alle Positionen neu
  1. Speichern Sie den Beleg
⚠️ Achtung: Dies ist nur bei Entwürfen möglich. Fakturierte Belege können nicht mehr geändert werden.

Beispiel

Standard-Rechnung (mit 19% USt):

  • Position: Ölwechsel
  • Netto: 100,00 €
  • 19% USt: 19,00 €
  • Brutto: 119,00 €
Netto-Rechnung (0% USt):

  • Position: Ölwechsel
  • Netto: 100,00 €
  • 0% USt: 0,00 €
  • Brutto: 100,00 €

Häufige Fehler vermeiden

❌ Fehler: Netto-Rechnung ohne Begründung erstellen
✓ Richtig: Immer einen rechtlichen Grund angeben (EU-Lieferung, Export, §19 UStG, etc.)
❌ Fehler: EU-Rechnung ohne USt-ID-Prüfung
✓ Richtig: USt-ID vorher prüfen (online beim Bundeszentralamt für Steuern)
❌ Fehler: Netto-Rechnung an deutschen Endkunden ohne Steuerbefreiung
✓ Richtig: Deutsche Endkunden zahlen grundsätzlich mit USt

Rechtliche Hinweise

Die Erstellung von Netto-Rechnungen unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater. Falsche Steuerausweise können zu Steuernachzahlungen und Strafen führen.

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