Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Jedoch gibt es gibt Übergangsregelungen für den Versand von E-Rechnungen bis zum 31.12.2027.
Unterstützte Formate in CATAMA
Die neuen E-Rechnungen werden in CATAMA in 2 Varianten unterstützt:
- E-Rechnung im XRechnung-Format (reine XML Daten, kein PDF)
- E-Rechnung im ZUGFeRD-Format (PDF und XML kombiniert)
E-Rechnungen in CATAMA aktivieren
Um E-Rechnungen in CATAMA nutzen zu können, müssen Sie in den Systemeinstellungen folgende Einstellungen vornehmen:
Das ist der Zeitplan für die E-Rechnungen.
Ab 01.01.2025:
Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können.
Ab 01.01.2027:
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen an andere Unternehmen versenden.
Ab Januar 2028:
Alle Unternehmen, auch die mit einem Umsatz von bis zu 800.000 Euro, sind zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet.
Ausnahmen, bei denen keine E-Rechnung nötig ist:
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
Fahrausweise
Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, wie z.B. die Vermietung von Immobilien oder Heilbehandlungen