E-Rechnungen erzeugen (XRechnung sowie ZUGFeRD)

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Jedoch gibt es gibt Übergangsregelungen für den Versand von E-Rechnungen bis zum 31.12.2027.

Unterstützte Formate in CATAMA

Die neuen E-Rechnungen werden in CATAMA in 2 Varianten unterstützt:

  • E-Rechnung im XRechnung-Format (reine XML Daten, kein PDF)
  • E-Rechnung im ZUGFeRD-Format (PDF und XML kombiniert)

 

E-Rechnungen in CATAMA aktivieren

Um E-Rechnungen in CATAMA nutzen zu können, müssen Sie in den Systemeinstellungen folgende Einstellungen vornehmen:

1. Hinterlegen Ihrer Firmen USt-IdNr. sowie Ihrer Telefonnummer in den Stammdaten im Reiter “Firmendetails”
2. Hinterlegen Ihrer Bankverbindung in den Stammdaten im Reiter “Firmendetails”
3. Hinterlegen Ihrer E-Mail-Adresse im Reiter “E-Mail Setup”
4. Aktivieren der E-Rechnung Option, in den Systemeinstellungen im Reiter “System”
Nach der Aktivierung können Sie in den Belegdetails der Rechnungen die E-Rechnung im gewünschten Format herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass E-Rechnungen auch im Hinblick auf die Kundendaten Anforderungen stellen. Sie sollten beim Kunden daher idealerweise – und wenn möglich – neben der vollständigen Anschrift, auch die USt-IdNr. sowie eine gültige Telefon- und E-Mail-Adresse.

 

Das ist der Zeitplan für die E-Rechnungen.

Ab 01.01.2025:
Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können.

Ab 01.01.2027:
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen an andere Unternehmen versenden.

Ab Januar 2028:
Alle Unternehmen, auch die mit einem Umsatz von bis zu 800.000 Euro, sind zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet.

Ausnahmen, bei denen keine E-Rechnung nötig ist:
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro

Fahrausweise
Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, wie z.B. die Vermietung von Immobilien oder Heilbehandlungen

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